| Das Gesetz und der gesunde Menschenverstand |
|
Wenn man reist, hat man Kontakt zu unterschiedlichen Realitäten. Um folglich Probleme zu vermeiden, ist es immer angebracht, den gesetzlichen Rahmen zu kennen, der den Besitz von Tieren regelt. Man muss zunächst daran erinnern, dass am 13. Dezember 2007 in Lissabon von den Staat- und Regierungschefs der neue Vertrag der Europäischen Union unterzeichnet worden ist, der von Italien mit dem Gesetz Nr. 130 vom 2. August 2008 ratifiziert worden ist. Bei dieser Gelegenheit ist der Text des Protokolls integriert worden, das die Anlage zum Vertrag von Amsterdam des Jahres 1997 bildet und das den Schutz und das Wohlergehen von Tieren betrifft. Der neue Text des Protokolls, der integrierender Bestandteil des neuen Vertrags zum Funktionieren der Europäischen Union geworden ist, beinhaltet auch einige Grundsatzerklärungen, denen sich die Mitgliedsstaaten in der Ausarbeitung der neuen gesetzlichen Regelung zum Schutz und Wohlergehen von Tieren anpassen müssen. Insbesondere Paragraph 13, der Tiere als "Lebewesen mit Empfindungen" anerkennt, stellt eine historische Etappe in der Anerkennung einer rechtlichen Stellung der Tiere dar. Die Regelung fordert nämlich von der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten, den Bedürfnissen von Tieren eine völlige Aufmerksamkeit zu widmen. Dieses wichtige Ziel fügt sich in die weitreichendere Strategie der Europäischen Kommission ein, die damit den gemeinschaftlichen Fünfjahresaktionsplan umsetzt, der darauf ausgerichtet ist, die Kultur des Wohlergehens der Tiere zu fördern und zu vermeiden, dass ihnen unnötiges Leid zugefügt wird. Für weitere Vertiefungen zu den Rechten der Tiere, kann man folgende Website aufsuchen: www.ministerosalute.it/caniGatti/paginaInternaMenuCani.jsp?id=205&menu=benessere
|














Brambilla sull'abolizione della Corrida:un atto di civiltà



