| Das Gesetz und der gesunde Menschenverstand |
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Wenn man reist, hat man Kontakt zu unterschiedlichen Realitäten. Um folglich Probleme zu vermeiden, ist es immer angebracht, den gesetzlichen Rahmen zu kennen, der den Besitz von Tieren regelt. Nachfolgend einige nützliche Ratschläge, die teils vom Gesetz vorgeschrieben werden, teils vom gesunden Menschenverstand, und die man beherzigen sollte, um möglichst angenehme Ferien in Begleitung seines Tiers zu verbringen. SUCHEN SIE IHN IM NÄCHSTGELEGENEN TIERHEIM FALLS ER VERLOREN GEHT
Eine neue Umgebung, unbekannte Straßen, ein Park, den er zum ersten Mal sieht. So kann während Sie in Ferien sind, Ihr Hund plötzlich verloren gehen. Sollte dies passieren, ist der erste Ort, an dem man ihn suchen muss, das nächstgelegene Tierheim.Normalerweise werden eingefangene Hunde in das Tierheim des Gesundheitsamtes gebracht, eine Einrichtung, in der man seine Gesundheit testet und kontrolliert, ob das Tier jemandem gehört. Es gibt eine nationale Hunde-Datenbank, die man über diesen link abrufen kann: http://nsis.sanita.it/NACC/anagcaninapublic_new/home.jsp Nach Eingabe der 15 Ziffern des Mikrochips oder der Tätowierung kann man die Angaben eines Hundes abrufen und damit auch den Namen des Besitzers herausfinden. Obwohl es hierzu keine gesetzliche Verpflichtung gibt, ist es eine gute Gewohnheit, neben der Registrierung im Hundeverzeichnis am Halsband des Hundes eine kleine Plakette anzubringen (s. Bild oben), auf der sein Name und eine Telefonnummer angegeben sind, am besten eine Handy-Nummer, auf der Sie leicht zu erreichen sind. Sollte der Hund verloren gehen, kann Sie der Finder leicht und schnell kontaktieren. Auf der Reise könnte diese einfache Maßnahme dort, wo man die Einrichtungen für frei laufende Hunde nicht kennt, dafür sorgen, dass Sie Ihren treuen Freund schon bald wiederfinden. |











Eine neue Umgebung, unbekannte Straßen, ein Park, den er zum ersten Mal sieht. So kann während Sie in Ferien sind, Ihr Hund plötzlich verloren gehen. Sollte dies passieren, 


