| Das Gesetz und der gesunde Menschenverstand |
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Wenn man reist, hat man Kontakt zu unterschiedlichen Realitäten. Um folglich Probleme zu vermeiden, ist es immer angebracht, den gesetzlichen Rahmen zu kennen, der den Besitz von Tieren regelt. Nachfolgend einige nützliche Ratschläge, die teils vom Gesetz vorgeschrieben werden, teils vom gesunden Menschenverstand, und die man beherzigen sollte, um möglichst angenehme Ferien in Begleitung seines Tiers zu verbringen. ZEIGEN SIE MISSHANDLUNGEN IMMER AN
Unsere vierbeinigen Freunde können manchmal auch Opfer der Brutalität des Menschen sein. Sollten Sie, auch wenn Sie in Ferien sind, Misshandlungen miterleben, wäre es ein Zeichen großer Zivilisation und Verantwortung, wenn Sie bei den zuständigen Behörden Anzeige erstatten. Dazu reicht es, sich in ein Polizeipräsidium oder zu den Carabinieri zu begeben. Das Gesetz Nr. 189 vom 20. Juli 2004 (Amtsblatt Nr. 178 vom 31. Juli 2004) mit den "Bestimmungen bezüglich des Verbots der Misshandlungen von Tieren sowie deren Einsatz in illegalen Kämpfen oder nicht genehmigten Wettkämpfen", hat die Gesetzesnorm bezüglich Misshandlungen von Tieren verändert und ein neues Kapitel im Zweiten Buch des Italienischen Strafrechts mit dem Titel "Delikte gegen das das Wohlwollen von Tieren" eingefügt. Die Wichtigkeit unserer vierbeinigen Freunde ist so groß, dass erstmals in der Geschichte des italienischen Strafrechts eine neue Gruppe von Straftaten hinzugekommen ist. Die Reform ist eine grundlegende Anerkennung der Tierwelt als Subjekt und Inhaber von Rechten, die auch strafrechtlichen Schutz verdienen: eine große Anzahl von Verhaltensweisen gegenüber Bello und Mieze werden bestraft. Einige dieser Verhaltensweisen wurden bereits von § 727 des italienischen Strafrechts geahndet, der das Quälen von Tieren in Notsituationen verbot und außerdem eine Reihe neuer Sanktionen für die nicht artengerechte Haltung von Tieren sowie das Aussetzen von Haustieren oder anderen Tieren vorsah, die sich an die Gefangenschaft gewöhnt hatten. Diese Maßnahmen wurden vom Gesetz Nr.189 vom 20. Juli 2004 erweitert und verschärft, das eine neue Reihe von Straftaten in das italienische Strafrecht eingeführt hat und so einen großen Fortschritt für den Schutz unserer vierbeinigen Freunde darstellt, indem es die Misshandlung oder Tötung von Tieren schwer bestraft: Aufführungen oder Veranstaltungen, die zu Quälerei und Misshandlungen führen, besonders wenn diese von illegalen Wetten begleitet sind, oder durchgeführt werden, um für sich oder andere finanziellen Nutzen daraus zu ziehen, oder aber wenn diese Verhaltensweisen zum Tod des Tieres führen. Das Gesetz verbietet den Tierkampf und bestraft all diejenigen, die nicht genehmigte Kämpfe oder Wettkämpfe zwischen Tieren fördern, organisieren oder leiten, die die körperliche Unversehrtheit der Tiere gefährden können. Außerdem werden all diejenigen bestraft, die als Vermittler für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen fungieren, oder die Wetten zu den Kämpfen organisieren. Die von den neuen Tatbeständen vorgesehenen Sanktionen sind sehr viel härter als die vorhergehenden Strafen. Wer heute den Tod eines Tieres verursacht, kann mit einer Haftstrafe von 3 bis18 Monaten bestraft werden, wer es misshandelt, riskiert von 3 Monaten bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe von 3.000 bis 15.000 Euro, die im Fall des Todes des Tieres noch erhöht wird. Wer verbotene Aufführungen oder Veranstaltungen organisiert, die Quälerei und Misshandlungen der Tiere zur Folge haben, kann zu einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren und einer Geldstrafe von 3.000 bis 15.000 Euro verurteilt werden; wer dagegen nicht genehmigte Kämpfe oder Wettkämpfe zwischen Tieren fördert, organisiert oder leitet, dem droht eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren und eine Geldstrafe bis zu 160.000 Euro. Für weitere Informationen: www.ministerosalute.it/caniGatti/paginaInternaMenuCani.jsp?id=213&menu=benessere. |














