Das Gesetz und der gesunde Menschenverstand
Wenn man reist, hat man Kontakt zu unterschiedlichen Realitäten. Um folglich Probleme zu vermeiden, ist es immer angebracht, den gesetzlichen Rahmen zu kennen, der den Besitz von Tieren regelt.

Nachfolgend einige nützliche Ratschläge, die teils vom Gesetz vorgeschrieben werden, teils vom gesunden Menschenverstand, und die man beherzigen sollte, um möglichst angenehme Ferien in Begleitung seines Tiers zu verbringen.

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- TRAGEN SIE IHREN HUND IN DAS HUNDEREGISTER EIN
- NEHMEN SIE SEINEN GESUNDHEITSAUSWEIS MIT
- SUCHEN SIE IHN IM NÄCHSTGELEGENEN TIERHEIM FALLS ER VERLOREN GEHT
- FÖRDERN SIE IN WOHNHÄUSERN EIN FRIEDLICHES ZUSAMMENLEBEN
- HELFEN SIE AUSGESETZTEN UND VERLETZTEN TIEREN
- ZEIGEN SIE MISSHANDLUNGEN IMMER AN
- ZEIGEN SIE DEN TRANSPORT VON VOM AUSSTERBEN BEDROHTEN ARTEN AN
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ZEIGEN SIE DEN TRANSPORT VON VOM AUSSTERBEN BEDROHTEN ARTEN AN

Abschließend muss daran erinnert werden, dass der Transport von vom Aussterben bedrohter Tiere gemäß der Konvention von Washington verboten ist. Die Auflistung dieser Arten (red list, also "rote Liste") wird regelmäßig von der IUCN ausgearbeitet (www.iucn.org).

Auch in Italien gibt es Verbände, die rote Listen angefertigt haben wie beispielsweise der WWF Italien.
Für weitere Informationen:
www.wwf.it/client/render.aspx?content=0&root=613

Sollten Sie auf Personen treffen, die mit Tieren reisen, die in dieser Liste aufgeführt sind, ist es wichtig, dass Sie Anzeige erstatten:
wenden Sie sich als an die nächste Dienststelle der Carabinieri oder die Dienststelle der Polizei, der Forstwache oder ein anderes Büro der öffentlichen Sicherheitsbehörden.