Unterwegs mit Bello und Mieze
Ein schöner Spaziergang mit dem eigenen Vierbeiner ist sicher sehr angenehm, besonders in den Ferien. Man muss aber immer die Unversehrtheit des eigenen Hundes und die der anderen vor Augen haben.

Die Vero
rdnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 3. März 2009 bestimmt, dass der Hund in städtischen Bereichen oder Orten, die für den Publikumsverkehr geöffnet sind, an der Leine geführt wird, sowie dass er einen  Maulkorb dabei hat, der angelegt wird falls die öffentlichen Unversehrtheit bedroht ist oder die zuständigen Behörden dies fordern, sowie um öffentliche Transportmittel zu betreten.

Es ist sehr gefährlich den eigenen Vierbeiner frei zu lassen: man bringt damit sein Leben und auch das der anderen in Gefahr. Denken wir beispielsweise an den Fall, in dem der Vierbeiner die Straße überquert: Er könnte ungewollt einen Verkehrsunfall verursachen und gleichzeitig dessen Opfer sein.


Gemäß dem Zivilrecht (§ 2052 und 2043) ist der Besitzer des Tieres für die vom Tier verursachten Schäden verantwortlich und zu deren Entschädigung verpflichtet. Und das nicht nur auf der Straße, sondern auch in der Bar, im Restaurant, im Hotel, etc.

Es gibt verschiedene Versicherungsunternehmen, die Versicherungspolicen für die Abdeckung der Schäden von Tieren gegenüber Dritten anbieten. Parallel ist es möglich einen Schadensersatz zu fordern, wenn Ihr Vierbeiner Opfer eines Unfalls wird, den Sie nicht verschuldet haben.

IN DER BAR, IM RESTAURANT, IM HOTEL
Es gibt keinerlei nationale Regelung, die den Zutritt von Haustieren in Bars, Restaurants Pizzerien, Hotels, Agrotourismusunternehmen, etc. verbietet. Die lokal zuständigen Gesundheitsbehörden (ASL) können daher keinerlei Verbot in diesem Sinn erlassen.

Die einzigen, die entscheiden können, ob Bello und Mieze das Lokal betreten dürfen, sind die Betreiber. Von diesem Grundsatz geht die Kampagne "Endlich darf ich auch rein!" aus, die an alle italienischen Betreiber gerichtet ist, damit sie ihre Türen für vierbeinige Freund öffnen.


AM STRAND

Es obliegt den lokal zuständigen Behörden, über die Präsenz von Tieren am Strand zu entscheiden. Normalerweise sind sie weder an den öffentlichen Stränden noch in privaten Badeanstalten zugelassen, außer es ist etwas anderes angegeben.

Es ist daher angebracht,  vor Reiseantritt Kontakt mit der Gemeinde aufzunehmen, wo man die Ferien verbringen wird, um zu erfahren, ob es Strände gibt, an denen auch Vierbeiner Zutritt haben. Viele dieser Strände sind natürlich in diesem Portal angeführt. Überall gehört es zur guten Erziehung, eine Kotschaufel mit sich zu führen, um den Kot seines Tieres zu entfernen.


AUF DER STRASSE UNTERWEGS

Wenn die Reise im Auto lang ist, sollte man immer wieder halten. Kurze aber häufige Stopps sind für unseren Vierbeiner eine Wohltat, denn er kann sich die Beine vertreten und fressen und trinken soviel er will. Nicht viele Raststätten sehen eigens eingerichtete Bereiche für unsere Freunde vor, aber in den letzten Jahren hat sich auch hier angefangen, etwas zu verändern.