| Vor der Abreise - Europa |
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Wenn man eine Reise mit seinem vierbeinigen Freund plant, sollte man sich vorab informieren und nichts für gegeben betrachten. Es ist notwendig, nicht nur zu überprüfen, ob unser Tier in der Einrichtung willkommen ist, in der wir unseren Aufenthalt verbringen möchten, sondern auch welche Regeln wir befolgen müssen, um das Tier immer bei uns zu haben. Zunächst muss man sich über die Normen im Tiergesundheitswesens und über im Reiseland möglicherweise notwendige Impfungen informieren. Diese Websites sind hilfreich für alle, die mehr erfahren möchten: www.ministerosalute.it/speciali/piSpecialiNuova.jsp?id=79 www.ministerosalute.it/caniGatti/paginaMenuCani.jsp?menu=viaggiare&lingua=italiano www.ministerosalute.it/caniGatti/caniGatti.jsp
ZIEL EUROPA
Um innerhalb der EU reisen zu dürfen, ist seit dem 1. Oktober 2004 der EU-Heimtierausweis (s. Foto unten) für Hunde, Katzen und Frettchen notwendig. Es handelt sich um einen ähnlichen Pass wie unseren, in kobaltblauer Farbe, erkennbar am Europa-Emblem mit dem Ring aus goldenen Sternen. Im Besitz von diesem Ausweis werden unsere Freunde problemlos mit ihren Tierhaltern reisen können, sie werden den Urlaub im Ausland verbringen, ohne dass sie in Spezialpensionen oder bei Freunden und Verwandten untergebracht werden müssen. Der Ausweis enthält - auf Englisch und in der Landessprache - alle Angaben zum Tier und vor allem Informationen zu dessen Gesundheit: Identität des Hundes, der Katze oder des Frettchens, Mikrochip- oder Tätowierungsnummer (Tätowierungen sind nur noch bis 2011 erlaubt), Datum der Tollwutschutzimpfung, der nächsten Nachimpfung, sowie mögliche weitere Impfungen.Die Tollwutschutzimpfung ist die einzige Pflichtimpfung für den Grenzübertritt . Dank des Ausweises können die Gesundheitsbehörden sowohl das Tier als auch den Besitzer identifizieren und so die Sicherheit haben, dass Bello und Mieze gegen Tollwut geimpft worden sind. Die tiermedizinischen Einrichtungen des örtlichen Gesundheitsamtes stellen den Pass 21 Tage nach der erfolgten Tollwutschutzimpfung aus.. Bitte beachten Sie, dass für das Datum der Nachimpfung die Angaben des Impfstoff-Herstellers gelten. Problematischer ist das Reisen mit Tieren unter 3 Monaten. Einige europäische Länder erlauben die Einreise von Jungtieren nicht, die das Protokoll der Tollwutschutzimpfung nicht beendet haben. Es ist ratsam, sich vorsorglich an das Konsulat des Mitgliedslandes zu wenden, in das man das Tier mitnehmen möchte, um sicherzustellen, ob die Einführung von Hunden, Katzen und Frettchen unter 3 Monaten, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, in das Land erlaubt ist. Falls erlaubt, muss das Tier auf jeden Fall einen Heimtierausweis besitzen, der belegt, dass das Tier seit der Geburt immer am selben Ort gelebt hat, ohne Kontakte mit wilden, potentiell mit dem Tollwutvirus infizierten Tieren gehabt zu haben, oder das Tier muss mit der geimpften Mutter reisen, die ihm noch Milch gibt. Wichtig ist, dass einige EU-Staaten bezüglich der Einreise von Hunden und Katzen in das Land einschränkendere Regeln anwenden (zumindest bis zum 30. Juni 2010). Im Fall von Großbritannien, Irland, Schweden und Malta müssen unsere vierbeinigen Freunde einen europäischen Heimtierausweis besitzen und ausschließlich einen Mikrochip identifiziert sein, sowie einem Test für die Kontrolle der Antikörper gegen das Tollwutvirus (Antikörperscreening) unterzogen werden Es handelt sich um eine Blutuntersuchung, die 30 Tage nach der Impfung und mindestens 6 Monate vor der Abreise Richtung Großbritannien, Irland, Malta, sowie 120 Tage nach der Impfung für Reisen nach Schweden durchgeführt werden muss. Zusätzlich müssen diejenigen, die mit Heimtieren nach Finnland, Irland, Malta, Schweden und Großbritannien reisen möchten, die Tiere der Echinococcus-Prävention und, mit Ausnahme von Finnland, auch einer Behandlung gegen Zecken unterziehen. Im Ausweis muss der Tierarzt die vorgenommenen Behandlungen gegen den Echinococcus und Zecken gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes attestieren. Man erinnert außerdem daran, dass das Screening der Antikörper nicht für regelmäßig nachgeimpfte Tiere erneuert werden muss, die ohne Unterbrechung des vom Hersteller vorgeschriebenen Protokolls geimpft worden sind. Im Fall von Großbritannien, Schweden, Irland und Malta bleibt das Verbot bestehen, Hunde und Katzen unter drei Monaten einzuführen. Für die nachfolgend aufgefhrten Länder ist es vor der Planung einer Reise mit einem Haustier ratsam, auf den angegebenen Websites weitere Informationen einzuholen: Für Großbritannien: www.ministerosalute.it/speciali/pdSpecialiNuova.jsp?sub=5&id=79&area=ministero〈=it&titolo=In%20viaggio%20con%20gli%20animali&idhome=79 www.defra.gov.uk Für Irland: www.agriculture.gov.ie Für Schweden: www.sjv.se/home.4.7502f61001ea08a0c7fff125607.html Für Malta: www.mrae.gov.mt Für Finnland: www.finland.it/public/default.aspx?nodeid=35721&contentlan=16&culture=it-IT#animali |











Der Ausweis enthält - auf Englisch und in der Landessprache - alle Angaben zum Tier und vor allem Informationen zu dessen Gesundheit: Identität des Hundes, der Katze oder des Frettchens, Mikrochip- oder Tätowierungsnummer (Tätowierungen sind nur noch bis 2011 erlaubt), Datum der Tollwutschutzimpfung, der nächsten Nachimpfung, sowie mögliche weitere Impfungen.


